Informationen für Arbeitnehmer/-innen
Als Priester, Laientheologe und Pastoralassistent müssen Sie gemäss kantonaler Gesetzgebung* von Ihrer Kirchgemeinde bei der St. Ursen-Vorsorgestiftung versichert sein. Sind Sie allerdings als Sakristan, Kirchenmusiker, Pfarreisekretär, Hauswart oder in einer anderen Funktion von der Kirchgemeinde in einem Voll- oder Teilzeitpensum angestellt, kann Ihr Arbeitgeber auch eine andere Vorsorgeeinrichtung wählen. Es spricht aber viel dafür, dass Sie bei der St. Ursen-Vorsorgestiftung versichert werden:

  • Oft sind Teilzeitangestellte durch die Kirchgemeinden nicht versichert. Bereits ab einem jährlichen Einkommen von CHF 14’220.00  (Hälfte der max. AHV-Rente) können Sie  eine attraktive BVG-Lösung mit der St.Ursen-Vorsorgestiftung abschliessen.
  • Sollten Sie von mehreren Arbeitgebern beschäftigt werden und Ihr Einkommen übersteigt CHF 14’220.00, dann haben Sie das Recht, sich von allen Arbeitgebern bei der St. Ursen-Vorsorgestiftung versichern zu lassen. Jeder Arbeitgeber erhält von der St. Ursen-Vorsorgestiftung eine dem AHV-Lohn entsprechende Beitragsrechnung. Ob die Aufnahmebedingungen erfüllt sind, entscheidet die St. Ursen-Vorsorgestiftung.
  • Das Fehlen einer beruflichen Vorsorge kann im Moment den angenehmen Vorteil aufweisen, dass keine entsprechenden Lohnabzüge anfallen. Im Alter fehlen dann aber wichtige Renteneinkünfte. Gerade bei einer Invalidität kann das Fehlen der entsprechenden Vorsorge zu grossen finanziellen Problemen führen.
  • Bei der St. Ursen-Vorsorgestiftung sind Sie gut aufgehoben. Es handelt sich um eine traditionelle und solide Vorsorgeeinrichtung mit vorteilhaftem Leistungsplan und ausgewogener Finanzierung. Sie untersteht zudem –  wie alle Vorsorgeeinrichtungen – der staatlichen Aufsicht.

*Gesetz über die staatliche Besoldungsreform vom 17.2.1918

Die St. Ursen-Vorsorgestiftung ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine attraktive Lösung. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung oder vereinbaren mit Ihnen einen Beratungstermin.