Vorsorgeplan ab 1.1.2019 im Überblick

Eintrittsalter:   25 Jahre (18 für Risikoversicherung)
Schlussalter:  65 Jahre für Frauen und Männer, freiwillige Weiterversicherung bis zum Alter 70 möglich
Beitragslohn: AHV-Lohn
Eintrittsschwelle:    CHF 14’220.00
Versicherter Lohn: 2/3 AHV-Lohn, mindestens aber AHV-Lohn
abzüglich CHF 28’200 (ohne obere Grenze)
Beiträge Arbeitnehmer:   BVG-Alter                       Beitrag
25 – 44 Jahre                  6.1 %
45 – 54 Jahre                  7.3 %
55 – 65 Jahre                  8.5 %
(davon 2.5 % Risikobeitrag)
Beiträge Arbeitgeber:   25 – 44 Jahre                  7.9 %
45 – 54 Jahre                  9.7 %
55 – 65 Jahre                 11.5 %
(davon 2.5 % Risikobeitrag)
Altersgutschriften:     bis Alter 44                     9 % des Beitragslohnes
ab Alter 45 bis 54          12 % des Beitragslohnes
ab Alter 55                     15 % des Beitragslohnes
Altersrente: Ab Alter 60 möglich. Beim ordentlichen Schlussalter
5.72 % (gültig im Jahr 2019) des vorhandenen Altersguthabens
Invalidenrente:               60 % des versicherten Lohnes
Ehegattenrente: 42 % des versicherten Lohnes (vor Pensionierung) oder
70 % der laufenden Altersrente (nach Pensionierung)
Freizügigkeitsleistung:   Vorhandenes Altersguthaben
Kapitalbezug: max. 40 % bei Pensionierung
(Anmeldefrist mindestens 6 Monate)