Informationen für Arbeitgeber/-innen

Es gibt gute Gründe, das Personal der Kirchgemeinden bei der St. Ursen-Vorsorgestiftung zu versichern. Es gibt noch bessere Gründe, Mitarbeiter bei der St. Ursen-Vorsorgestiftung anzuschliessen, welche bisher noch nicht versichert waren:

  • Die St. Ursen-Vorsorgestiftung ist eine moderne, gut ausgebaute Vorsorgeeinrichtung mit sehr fortschrittlichen Leistungen. Priester, Laientheologen und Pastoralassistenten müssen gemäss kantonaler Gesetzgebung zwingend bei der St. Ursen-Stiftung angeschlossen werden. Treten auch die übrigen Mitarbeitenden der St. Ursen-Vorsorgestiftung bei, erhalten sie ebenfalls die selben guten Vorsorgeleistungen.
  • Angestellte können ab einem jährlichen Einkommen von CHF 14’220.00 (Hälfte der max. AHV-Rente) versichert werden. Mehrere Pensen bei verschiedenen Arbeitgebern, die ein Gesamteinkommen von CHF 14’220.00 übersteigen, können ebenfalls versichert werden. Jeder Arbeitgeber erhält von der St. Ursen-Vorsorgestiftung eine dem AHV-Lohn entsprechende Beitragsrechnung. Ob die Aufnahmebedingungen erfüllt sind, entscheidet die St. Ursen-Vorsorgestiftung.
  • Ohne anders lautende Regelung innerhalb eines Anschlussvertrages sind die Altersgutschriften zu 60% durch Arbeitgeber und zu 40% durch die versicherte Person zu finanzieren. Die Stiftung kann den Arbeitgebern auch die paritätische Finanzierung gemäss Obligationenrecht anbieten, je zur Hälfte durch den Arbeitgeber und die versicherte Person.
  • Mit dem Beitritt sämtlicher Mitarbeitenden zur St. Ursen-Vorsorgestiftung zeigen sich die Kirchgemeinden untereinander solidarisch. Denn für die St. Ursen-Vorsorgestiftung gilt das gleiche, wie für alle Vorsorgeeinrichtungen. Je mehr Versicherte, desto besser die Risikoverteilung.

Die St. Ursen-Vorsorgestiftung erfüllt die gesetzlichen Vorschriften und ist gesund. Die Renten sind zurzeit voll gedeckt. Als kleine, überschaubare und sehr transparente Vorsorgeeinrichtung haben wir Vorteile. Wir sind flexibel, können rasch auf Veränderungen reagieren und leben die Alltags-Ethik. Die vorausblickende finanzielle Führung wird wohl auch in Zukunft die wichtigste Aufgabe des Stiftungsrates bleiben. Im Zentrum steht die Deckung der finanziellen Folgen der Risiken Alter, Tod und Invalidität.

Die St. Ursen-Vorsorgestiftung ist für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber eine attraktive Lösung. Für Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung oder vereinbaren mit Ihnen einen  Beratungstermin.